Allgemeine Geschäftsbedingungen der
KSH Schleswig GmbH Metall und Recycling
für den Direktankauf von Wertstoffen und die Direktannahme von Entsorgungsgütern
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Wertstoffe sind FE- und NE-Metalle sowie sonstige Wertstoffe,
soweit die KSH mit ihnen handelt oder diese entsorgt.
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Der Verkäufer/Lieferant garantiert, dass der Vertragsgegenstand
frei ist von über die Umgebungsstrahlung hinausgehender ionisierender Strahlung, von explosiven
Stoffen aller Art, von geschlossenen Hohlkörpern und von unerlaubten Substanzen (Gift,
Gefahrstoffe usw.).
Der Verkäufer/Lieferant garantiert insbesondere, dass er über die gelieferte Ware verfügungsbefugt ist,
d.h. sie in seinem Eigentum steht oder er sonst berechtigt ist, diese zu veräußern, die Ware,
insbesondere nicht mittels unerlaubter Handlung erworben wurde. Er wird dies auf Verlangen der KSH
schriftlich im Einzelfall bestätigen.
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Für die Verletzung der vorstehenden Garantien haftet der
Verkäufer/Lieferant in voller Höhe auf materiellen und immateriellen Schadensersatz für sämtliche
unmittelbare und mittelbaren sowie auch für Folgeschäden.
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Der Kaufpreis bestimmt sich nach dem durch die KSH dem
Verkäufer mitzuteilenden tagesaktuellen Preis nach Wahl der KSH nach Gewicht oder Volumen. Dies
gilt in gleicher Weise für die Berechnung des Entsorgungsentgeltes. Die Gewichts- oder
Volumenmessung erfolgt durch die KSH und ist verbindlich, sofern nicht das Messergebnis
offensichtlich unzutreffend ist oder von dem Verkäufer/Lieferanten unverzüglich gerügt wird.
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Der Kaufpreis/das Entsorgungsentgelt ist fällig nach Messung
und Annahme und wird nach Wahl der KSH unbar oder in bar gegen Quittung
gezahlt.
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